Allgemeine Verkaufsbedingungen
Würth Belux, eine Aktiengesellschaft belgischen Rechts mit Sitz in B-2300 Turnhout (Belgien), Everdongenlaan 29, Bus A, und eingetragen bei der Kruispuntbank van Ondernemingen unter der Unternehmensnummer 0435.180.897 (nachstehend „WÜRTH BELUX NV” genannt), ist ein Unternehmen, das sich auf Befestigungs- und Montagematerial und verwandte Artikel spezialisiert hat. Das Warensortiment umfasst Befestigungsmittel, Schrauben, Anker und Dübel, Din&Norm, Wartungs-, Kleb- und Dichtstoffe, elektrische Maschinen, Druckluft- und Handwerkzeuge, persönliche Schutzausrüstung, Werkstattausrüstung und Lagersysteme, Möbel- und Baulager.
Der Kunde kann jede natürliche oder juristische Person sein, die mit WÜRTH BELUX NV im Rahmen ihres Handels, Geschäfts, Handwerks oder Berufs eine vertragliche Beziehung jeglicher Art eingeht (im Folgenden „Kunde” genannt).
Artikel 1. Anwendungsgebiet
Unbeschadet der Anwendung eventueller Sonderbedingungen, die in einer separaten schriftlichen Vereinbarung enthalten sind, gelten diese Bedingungen für alle Verträge, die zwischen WÜRTH BELUX NV und dem Kunden geschlossen werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und sie durch die bloße Erteilung eines Auftrags akzeptiert.
WÜRTH BELUX NV behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und rechtlicher Notwendigkeiten zu ändern. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten automatisch innerhalb einer Frist von 10 (zehn) Arbeitstagen nach Bekanntgabe der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Kunden in Kraft. Der Kunde hat jedoch das Recht, den Vertrag mit WÜRTH BELUX NV ohne Zahlung von Schadenersatz zu kündigen, sofern er WÜRTH BELUX NV innerhalb der festgesetzten Frist von 10 (zehn) Arbeitstagen nach Bekanntgabe der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber dem Kunden einen eingeschriebenen Brief zukommen lässt.
Artikel 2. Vertrag
Sofern nicht schriftlich anders angegeben, haben die Angebote von WÜRTH BELUX NV, die sie an ihre Kunden richtet, informativen Charakter und binden sie nicht als solche. Jeder übertragene Auftrag bindet den Kunden, WÜRTH BELUX NV ist jedoch erst nach schriftlicher Bestätigung daran gebunden.
Alle Angebote von WÜRTH BELUX NV werden auf der Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Jede Änderung von Daten kann zu einer Überarbeitung der im Angebot enthaltenen Bedingungen führen.
Ein Vertrag zwischen WÜRTH BELUX NV und dem Kunden kommt nur dann zustande, wenn entweder (i) beide Parteien das Angebot innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer des Angebots unterzeichnen, oder (ii) WÜRTH BELUX NV eine Bestellung schriftlich bestätigt, oder (iii) WÜRTH BELUX NV eine Bestellung ausführt. WÜRTH BELUX NV ist berechtigt, die Zahlung eines Vorschusses auf den vereinbarten Preis zu verlangen, wie im Angebot oder anderweitig angegeben, wobei ein Vertrag erst nach vollständiger Bezahlung zustande kommt.
Artikel 3. Rückgaberecht
Der Kunde hat das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 31 (einunddreißig) Kalendertagen nach der physischen Inbesitznahme der Sache zurückzutreten.
Der Kunde kann das Rückgaberecht jedoch nicht ausüben für Waren, die verderblich sind und eine begrenzte Haltbarkeit haben, sowie für Waren, die auf Wunsch des Kunden bestellt wurden und nicht zum regulären Sortiment von Würth gehören.
Wenn der Kunde von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen möchte, muss er WÜRTH BELUX NV mittels des unter wurth.be/conditions verfügbaren Widerrufsformulars informieren und dabei die Bestellnummer und die Ware, die der Kunde zurückgeben möchte, angeben.
Die Ware muss in einem originalen, vollständigen, unbeschädigten und unbenutzten Zustand zurückgegeben werden. Der Rücksendung müssen alle beiliegenden Unterlagen, der Bestellschein (evtl. in Kopie) und das Verpackungsmaterial beigefügt werden. Sofern der Kunde diese Bedingungen nicht erfüllt, wird WÜRTH BELUX NV den Preis der zurückgegebenen Ware, abzüglich der damit verbundenen Kosten, gutschreiben.
Risiko und Beweislast für die richtige und rechtzeitige Ausübung des Rückgaberechts liegen beim Kunden.
Hat der Kunde sein Rückgaberecht gemäß den vorstehenden Bestimmungen wirksam ausgeübt, erstattet WÜRTH BELUX NV den vom Kunden gezahlten Kaufpreis innerhalb von 14 (vierzehn) Kalendertagen nach Erhalt der zurückgesandten Ware ganz oder teilweise. WÜRTH BELUX NV ist berechtigt, den Erstattungsbetrag um einen Betrag zu kürzen, der einer durch den Kunden verursachten Wertminderung oder Beschädigung der Ware entspricht.
Artikel 4. Preis
Sofern die Parteien nicht schriftlich eine andere Entschädigungsregelung vereinbaren, liefert WÜRTH BELUX NV die Waren und/oder Dienstleistungen zu dem Preis, der in dem bestätigten Angebot oder der bestätigten Bestellung zwischen WÜRTH BELUX NV und dem Kunden vereinbart wurde.
Die Preise in Katalogen und/oder Preislisten von WÜRTH BELUX NV sind Richtpreise und können ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ein von unserem Kundenbetreuer abgegebenes Preisangebot ist erst nach schriftlicher Bestätigung durch unser Büro in Turnhout verbindlich.
Der Preis wird auf der Grundlage der im Besitz von WÜRTH BELUX NV befindlichen Daten erstellt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, WÜRTH BELUX NV alle Daten zur Verfügung zu stellen, die für die Bestimmung des Preises erforderlich sind, und darüber hinaus dafür zu sorgen, dass die in diesem Zusammenhang bereitgestellten Daten korrekt sind. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die vom Kunden gemachten Angaben, auf deren Grundlage der Preis festgelegt wurde, unrichtig waren oder sich zwischenzeitlich geändert haben, wird dies zu einer Änderung des Preises führen.
WÜRTH BELUX NV behält sich das Recht vor, die Preise anzupassen, falls sich die Kosten zwischen Vertragsschluss und Vertragsausführung nachweislich aufgrund einer Änderung eines oder mehrerer kostenbestimmender Faktoren (z. B. Energie-, Lohn-, Material-, Rohstoff-, Sozialabgaben-, Transport- oder Lieferantenpreise) oder aufgrund von Maßnahmen in- oder ausländischer Behörden erhöht oder verringert
haben. In diesem Fall wird WÜRTH BELUX NV den Kunden über die Preisänderung informieren. Die Preisänderung ist auf maximal 80 % des vereinbarten Preises begrenzt und muss den Anteil jedes einzelnen Kostenfaktors berücksichtigen.
Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne Kosten, die durch die Einschaltung Dritter entstehen, wie z. B. Transportkosten, jedoch nicht darauf beschränkt.
Artikel 5. Rechnungstellung
WÜRTH BELUX NV behält sich das Recht und die Möglichkeit vor, Rechnungen auf elektronischem Wege zu erstellen. Soweit und ab dem Zeitpunkt, zu dem die elektronische Rechnungsstellung gesetzlich oder vertraglich für WÜRTH BELUX NV und/oder den Kunden verpflichtend ist, einschließlich Verpflichtungen aus belgischen, ausländischen oder europäischen Vorschriften, werden alle Rechnungen ausschließlich elektronisch über das Peppol-Netzwerk oder ein gleichwertiges, gesetzlich anerkanntes elektronisches Rechnungsstellungssystem erstellt und übermittelt.
Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, über ein aktives, ordnungsgemäß registriertes und technisch funktionsfähiges Peppol-Konto oder ein gleichwertiges anerkanntes System zu verfügen, das für den Empfang elektronischer Rechnungen in dem Land geeignet ist, in dem der Kunde seinen Sitz oder Wohnsitz hat. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Registrierung, die Funktionsfähigkeit sowie die Kompatibilität seines Kontos für den elektronischen Rechnungsempfang und der damit verbundenen Systeme.
Kann eine Rechnung aufgrund des Fehlens, der Unrichtigkeit oder einer Fehlfunktion des elektronischen Rechnungsstellungssystems des Kunden nicht oder nicht rechtzeitig über das Peppol-Netzwerk oder ein gleichwertiges anerkanntes System zugestellt werden, gilt die Rechnung als von WÜRTH BELUX NV ordnungsgemäß und fristgerecht übermittelt.
Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt. WÜRTH BELUX NV haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle beim Empfang, bei der Verarbeitung oder bei der Zahlung der Rechnung, soweit diese auf das elektronische Rechnungsstellungssystem des Kunden zurückzuführen sind. Sämtliche Folgen, Kosten und Schäden, die aus dem Fehlen, der Unrichtigkeit oder der Fehlfunktion des elektronischen Rechnungsstellungssystems des Kunden oder aus der Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung entstehen, trägt ausschließlich der Kunde.
Artikel 6. Bezahlung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist jeder in Rechnung gestellte Betrag innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen in bar zu zahlen. WÜRTH BELUX NV behält sich ausdrücklich das Recht vor, abweichend von der vorherigen Zahlungsfrist direkte Zahlungen vom Kunden zu verlangen, bevor die vertraglichen Leistungen erbracht werden.
Reklamationen in Bezug auf eine Rechnung sind nur zulässig, wenn der Kunde WÜRTH BELUX NV innerhalb einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung schriftlich und detailliert darüber informiert, ohne dass eine solche Benachrichtigung eine Anerkennung des Inhalts der
Benachrichtigung durch WÜRTH BELUX NV bedeutet. Erfolgt keine solche Mitteilung, so gilt die Rechnung als vom Kunden ohne Vorbehalt akzeptiert.
Bleibt eine Rechnung am Fälligkeitstag unbezahlt, werden alle noch nicht fälligen Rechnungen von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung sofort fällig. In diesem Fall behält sich WÜRTH BELUX NV außerdem das Recht vor, die Ausführung aller laufenden Verträge auszusetzen, auch ohne vorherige Ankündigung und ohne Entschädigung.
Für jeden am Fälligkeitstag nicht gezahlten Betrag werden außerdem von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 12 % pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung berechnet.
Darüber hinaus wird jeder zum Fälligkeitsdatum nicht gezahlte Betrag von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung um eine pauschale Entschädigung in Höhe von 10 % des nicht gezahlten Betrags einschließlich Mehrwertsteuer, mindestens jedoch 125 EUR, erhöht. Eine Zahlung wird zunächst auf die fälligen Zinsen und den pauschalen Schadenersatz und dann auf die am längsten ausstehenden Rechnungen angerechnet.
Die vorstehenden Bestimmungen stellen keinen Verzicht auf unser Recht dar, im Falle der Nichtzahlung die Aufhebung des Vertrags einschließlich Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 7. Lieferung
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind die von uns angegebenen Lieferzeiten immer nur Richtwerte, jedoch niemals verbindlich. Ein Lieferverzug berechtigt nur dann zu einer Entschädigung oder zur Auflösung des Vertrags mit WÜRTH BELUX NV, wenn dies im Voraus schriftlich vereinbart wurde. Vereinbarte Fristen verlängern sich in jedem Fall infolge eventueller Verzögerungen, die einem Dritten und/oder dem Kunden zuzuschreiben sind.
Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgen alle unsere Lieferungen ab den Lagern der WÜRTH AWKG Deutschland. Die Art des Transports, des Versands, der Verpackung und dergleichen wird von WÜRTH BELUX NV bestimmt. Das Risiko der Lagerung, des Transports und der Lieferung liegt jedoch beim Kunden, wofür WÜRTH BELUX NV nicht haftbar gemacht werden kann. Haben die Parteien eine andere Art der Lieferung vereinbart, so gilt diese abweichende Regelung nur für diesen Einzelvertrag und nicht für einen späteren Vertrag zwischen den Parteien.
Die Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden, und deren Höhe kann unter wurth.be/FAQ eingesehen werden (diese kann sich jedoch von Zeit zu Zeit ändern). Alle zusätzlichen Kosten oder Steuern, die von Regierungen auferlegt werden, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Artikel 8. Dauer und Beendigung
Der Vertrag zwischen WÜRTH BELUX NV und dem Kunden beginnt an dem schriftlich vereinbarten Datum und endet, wenn alle Dienstleistungen und/oder Waren von WÜRTH BELUX NV an den Kunden geliefert worden sind und der Kunde alle fälligen Zahlungen geleistet hat.
Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung, ohne gerichtliche Entscheidung, ohne vorherige Inverzugsetzung und ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung zu kündigen, wenn:
(i) die andere Partei trotz schriftlicher Inverzugsetzung eine oder mehrere wesentliche vertragliche Verpflichtungen nicht innerhalb einer Frist von 10 (zehn) Kalendertagen nach Zugang der Inverzugsetzung erfüllt,
(ii) die andere Partei ihre Zahlungen einstellt oder über ihr Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt oder ein solches Verfahren eröffnet wird, oder
(iii) die andere Partei liquidiert wird oder ihre Geschäftstätigkeit einstellt.
Im Falle einer Kündigung nach dieser Bestimmung bleibt das Recht jeder Partei unberührt, Ersatz der ihr entstandenen Kosten und Schäden sowie die Zahlung etwaiger geschuldeter Zinsen zu verlangen. Darüber hinaus werden sämtliche gegenseitigen Forderungen aus dem Vertrag mit sofortiger Wirkung fällig und zahlbar.
Artikel 9. Garantie und Beschwerden
Mit Ausnahme von Verkäufen, die im Rahmen von Sonderaktionen stattfinden (wie z. B., aber nicht beschränkt auf, Outlet-Verkäufe), garantiert WÜRTH BELUX NV, dass die Waren oder Dienstleistungen mit den Spezifikationen übereinstimmen, die im Angebot oder in der bestätigten Bestellung enthalten sind, und zwar unter Berücksichtigung der Tatsache, dass (sofern nicht schriftlich anders vereinbart) unsere Muster, Zeichnungen, Maße, Gewichte und andere Angaben nur ungefähre Beschreibungen unserer Waren sind und dass eventuelle begrenzte Abweichungen, gleich welcher Art, vom Kunden niemals geltend gemacht werden können, um die Lieferung oder Zahlung zu verweigern oder Annullierung oder Schadenersatz zu fordern.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die gelieferten Waren oder Dienstleistungen auf Konformität und sichtbare Mängel zu prüfen. Um zulässig zu sein, müssen alle Reklamationen in Bezug auf eine fehlende Übereinstimmung zwischen den vereinbarten Waren oder Dienstleistungen und den gelieferten Waren oder Dienstleistungen innerhalb von 7 (sieben) Kalendertagen schriftlich an WÜRTH BELUX NV übermittelt werden. Reklamationen, die sich auf Waren oder Dienstleistungen beziehen, die nach der Lieferung durch den Kunden oder einen Dritten verändert wurden, oder auf Mängel, die dem Kunden oder einem Dritten zuzuschreiben sind, werden nicht berücksichtigt.
Im Falle sichtbarer Mängel der gelieferten Waren oder wenn der Kunde nachweist, dass die gelieferten Waren oder Dienstleistungen nicht vertragsgemäß sind, hat der Kunde ausschließlich Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich oder unverhältnismäßig, hat der Kunde Anspruch auf eine gleichwertige Ersatzleistung oder auf Auflösung des Vertrags. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit der Kunde den entstandenen Schaden objektiv nachweist.
Beanstandungen wegen versteckter Mängel sind vom Kunden unter Androhung des Verfalls unverzüglich nach deren Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb eines (1) Monats nach der Entdeckung, schriftlich gegenüber WÜRTH BELUX NV geltend zu machen.
Weist der Kunde nach, dass ein versteckter Mangel vorliegt, der WÜRTH BELUX NV bekannt war, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die Rückerstattung des Kaufpreises der mangelhaften Ware nach deren Rückgabe an WÜRTH BELUX NV oder auf eine angemessene Minderung des Kaufpreises. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht nur, soweit der Kunde den entstandenen Schaden objektiv nachweist.
Der Kunde ist verpflichtet, WÜRTH BELUX NV die Untersuchung der Beanstandung zu ermöglichen und hierzu jede erforderliche Mitwirkung zu leisten.
Für Waren Dritter, die Gegenstand des Vertrags sind und von WÜRTH BELUX NV an den Kunden geliefert werden, gelten ausschließlich die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers oder Lieferanten. WÜRTH BELUX NV tritt diese Garantieansprüche, soweit möglich, an den Kunden ab oder macht sie gegenüber dem Dritten zugunsten des Kunden geltend.
Die vorbehaltlose Annahme der von WÜRTH BELUX NV gelieferten Waren und/oder erbrachten Dienstleistungen gilt insbesondere als erfolgt, sobald der Kunde die gelieferten Waren vorbehaltlos in Gebrauch nimmt oder die Ergebnisse der Dienstleistungen vorbehaltlos nutzt.
Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden werden durch die Einreichung einer Beschwerde - auch wenn diese offensichtlich begründet ist - in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen von WÜRTH BELUX NV nicht ausgesetzt.
Artikel 10. Abonnementbestellung
Wenn der Kunde ein Konto im Webshop von WÜRTH BELUX NV (https://eshop.wurth.be) einrichtet, hat der Kunde die Möglichkeit, über sein Konto eine Bestellung aufzugeben, deren Lieferung automatisch von WÜRTH BELUX NV in der vom Kunden angegebenen Regelmäßigkeit erfolgt, bis der Kunde die Bestellung storniert („Abonnementbestellung”).
Die Bezahlung einer Abonnementbestellung erfolgt auf der vom Kunden angegebenen regelmäßigen Basis gemäß Artikel 6 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Werden mehrere Waren in einer Abonnementbestellung geordert, behält sich WÜRTH BELUX NV das Recht vor, diese Waren getrennt zu liefern. WÜRTH BELUX NV wird sich jedoch bemühen, alle Waren in einer Lieferung zusammenzufassen.
Mit Ausnahme des Tages, an dem die Abonnementbestellung von WÜRTH BELUX NV ausgeführt wird, ist der Kunde jederzeit berechtigt, eine Abonnementbestellung ohne Entschädigung oder Angabe von Gründen
zu kündigen, zu ändern oder zu deaktivieren. Der Kunde muss WÜRTH BELUX NV über sein Konto oder per Einschreiben an WÜRTH BELUX NV darüber informieren:
WÜRTH BELUX NV z. Hd. E-Shop Everdongenlaan 29 B - 2300 Turnhout (Belgien)
Artikel 11. Kein Re-Export in die Russische Föderation und Belarus
Wenn der Vertrag mit WÜRTH BELUX NV den Verkauf sensibler Güter betrifft, die in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 und der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 aufgeführt sind, verpflichtet sich der Kunde ausdrücklich, diese Güter weder direkt noch indirekt an die Russische Föderation und/oder Belarus zu verkaufen oder dorthin zu (re-)exportieren noch diese Güter in der Russischen Föderation und/oder Belarus zu verwenden.
Der Kunde wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass der Zweck dieser Bestimmung nicht durch Dritte in der weiteren Handelskette, einschließlich etwaiger Wiederverkäufer, unterlaufen wird, unter anderem durch die Einrichtung und Aufrechterhaltung eines geeigneten Überwachungsmechanismus.
Der Kunde verpflichtet sich ferner, WÜRTH BELUX NV unverzüglich über sämtliche Umstände oder Probleme zu informieren, die die Anwendung dieser Bestimmung beeinträchtigen könnten, einschließlich ihm bekannter Handlungen Dritter, die deren Zweck oder Wirksamkeit gefährden könnten. Auf einfache Aufforderung von WÜRTH BELUX NV hat der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche alle Informationen und Nachweise zur Verfügung zu stellen, die zur Überprüfung der Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dieser Bestimmung erforderlich sind.
Jeder Verstoß gegen diese Bestimmung gilt als wesentliche Vertragsverletzung. Im Falle eines solchen Verstoßes ist WÜRTH BELUX NV berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliche Entscheidung einseitig zu kündigen. Darüber hinaus ist WÜRTH BELUX NV berechtigt, unbeschadet aller weiteren ihr nach Gesetz, Vertrag oder Billigkeit zustehenden Rechte und Rechtsbehelfe, eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des Gesamtwerts des Vertrags oder des Wertes der exportierten Güter – je nachdem, welcher Betrag höher ist – zu verlangen.
Artikel 12. Datenschutz
WÜRTH BELUX NV verpflichtet sich, alle vom Kunden erhaltenen personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten zu behandeln, einschließlich der Verordnung 2016/679 vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr dieser Daten.
Sollte der Kunde weitere Informationen über die Datenschutzpolitik von WÜRTH BELUX NV benötigen, kann er sich per E-Mail (privacy@wurth.be) an WÜRTH BELUX NV wenden oder die Datenschutzerklärung von WÜRTH BELUX NV auf der Website einsehen.
Artikel 13. Höhere Gewalt
Wenn die Ausführung des Vertrags aufgrund höherer Gewalt nicht stattfinden kann, muss die säumige Partei die andere Partei innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Eintritt der Situation
der höheren Gewalt hierüber in Kenntnis setzen. Unter höherer Gewalt ist die Situation zu verstehen, in der die Erfüllung des Vertrags durch eine der Parteien ganz oder teilweise, vorübergehend oder dauerhaft, durch Umstände verhindert wird, die außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegen, selbst wenn diese Umstände zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits vorhersehbar waren. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit gelten als Fälle höherer Gewalt: Verspätungen oder Lieferausfälle von Zulieferern einer Partei, Streiks oder Aussperrungen, Feuer, Unruhen, Krieg, Epidemien, Überschwemmungen, Strom-, IT-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, Entscheidungen oder Eingriffe von Behörden sowie Fehler und Verzögerungen, die Dritten zuzuschreiben sind.
Führt die höhere Gewalt zu einer Unterbrechung der Vertragserfüllung, so werden die Leistungsfrist und die Verpflichtungen der betreffenden Partei für die Dauer der Unterbrechung von Rechts wegen ausgesetzt. Die Parteien werden in diesem Fall alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Folgen der höheren Gewalt zu begrenzen. Wenn die Situation höherer Gewalt länger als 30 (dreißig) Tage andauert, hat jede Partei das Recht, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention zu kündigen, ohne dass die andere Partei verpflichtet ist, der ersten Partei irgendeine Entschädigung zu zahlen, mit Ausnahme der WÜRTH BELUX NV bereits vor der Situation höherer Gewalt entstandenen Kosten, die zu Lasten des Kunden gehen.
Artikel 14. Eigentumsvorbehalt
Alle von WÜRTH BELUX NV verkauften Waren bleiben Eigentum von WÜRTH BELUX NV, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat, einschließlich Zinsen und einer eventuellen Schadensersatzklausel. Solange das Eigentum an den Waren nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf dieser die Waren nicht verpfänden, zur Sicherheit übereignen oder Dritten ein anderes Recht einräumen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, geht die Gefahr des vollständigen oder teilweisen Verlusts oder der Zerstörung der Ware sowie daraus resultierender Folgeschäden mit der Lieferung auf den Kunden über.
Artikel 15. Haftung
Außer im Falle von Betrug oder vorsätzlichem Fehlverhalten seitens WÜRTH BELUX NV ist WÜRTH BELUX NV niemals für immaterielle, indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinnverlust, Umsatzverlust, Einkommensverlust, Verlust von Kunden oder Ansprüchen Dritter oder jede andere Form von Schaden, haftbar oder verpflichtet, Ersatz zu leisten. Darüber hinaus haftet WÜRTH BELUX NV niemals für Schäden, die nicht auf einen Fehler von WÜRTH BELUX NV zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen oder Reparaturen, die vom Kunden oder einem Dritten vorgenommen wurden. WÜRTH BELUX NV haftet ebenfalls nicht für Schäden, die infolge von Irrtümern, Druckfehlern usw. in ihren Angeboten, Briefen, Katalogen, Broschüren usw. entstehen können, wobei der Kunde das Recht hat, den Vertrag mit WÜRTH BELUX NV durch Mitteilung innerhalb von 10 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Fehlers zu beenden. Ferner haften wir nicht, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, für die eventuelle Nichteignung unserer Waren für die speziellen Zwecke, für die sie vom Kunden oder seinem Abnehmer bestimmt waren.
Die gesamte (vertragliche und außervertragliche) Haftung von WÜRTH BELUX NV für direkte Schäden ist jederzeit auf den vom Kunden im Rahmen des betreffenden Vertrags mit dem Kunden gezahlten Preis beschränkt.
Soweit gesetzlich zulässig, ist eine außervertragliche Haftung von WÜRTH BELUX NV, ihren Geschäftsführern, Organen, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Schäden ausgeschlossen, die auf der Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung beruhen, auch wenn diese Nichterfüllung zugleich eine unerlaubte Handlung darstellt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz beruhen.
Artikel 16. Rechte an geistigem Eigentum
Weder der Vertrag noch seine Ausführung beinhalten, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, irgendeine Übertragung von geistigen Rechten (wie z. B., aber nicht beschränkt auf, Marken und Urheberrechte) von WÜRTH BELUX NV an den Kunden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Texte und/oder Bilder aus den Veröffentlichungen von WÜRTH BELUX NV ohne die schriftliche Zustimmung von WÜRTH BELUX NV in irgendeiner Form zu verändern, zu kopieren, zu vertreiben, weiterzugeben, zu reproduzieren, zu veröffentlichen, zu übertragen oder zu verkaufen.
Artikel 17. Teilbarkeit
Sollte eine Bestimmung (oder ein Teil einer Bestimmung) dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht durchsetzbar, nichtig oder unanwendbar sein oder im Widerspruch zu einer zwingenden Rechtsvorschrift stehen, so berührt dies nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. In einem solchen Fall werden WÜRTH BELUX NV und der Kunde in gutem Glauben verhandeln, um die betreffende Bestimmung durch eine durchsetzbare und rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und dem Inhalt der ursprünglichen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
Artikel 18. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem belgischen Recht. Im Falle von Streitigkeiten oder Nichtzahlung sind ausschließlich die Gerichte von Antwerpen, Abteilung Turnhout, zuständig.
